Aus der Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist ein kirchliches Leitungsorgan. Ihre Mitglieder tragen gemeinsam mit Pfarramt und kirchlichen Mitarbeitenden, dem Gemeindekonvent, eine «geistliche» Verantwortung für das Gemeindeleben. Die Kirchenpflege ist auch eine «weltliche» Behörde. Wie Gemeinderat und Schulpflege bildet sie einen öffentlich-rechtlichen Gemeindevorstand. Ihr Wirken erfolgt auf Grundlage des Gemeindegesetzes. Dazu gehören die demokratische und rechtsstaatliche Arbeitsweise, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen öffentlichen Körperschaften sowie der Dienst der reformierten Kirche an der ganzen Gesellschaft.
Die Kirchenpflege ist die beratende, vollziehende, beaufsichtigende und verwaltende Behörde der Kirchgemeinde.
Sie wird auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.