Kirchgemeindeversammlung
Die Gesamtheit der Stimmberechtigten in der Kirchgemeinde wird als Kirchgemeindeversammlung bezeichnet. Die Stimmberechtigten üben ihr Recht aus in der gleichnamigen Zusammenkunft, der Kirchgemeindeversammlung oder an der Urne (Kirchenordnung, Art. 156).
Die Aufgaben (Kirchenordnung, Art. 157) der Kirchgemeindeversammlung umfassen unter anderem:
- Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung,
- Entgegennahme des Jahresberichtes der Kirchenpflege,
- Abnahme der Jahresrechnung,
- Festlegung von Budget und Steuerfuss
- Wahl der Mitglieder in die Kirchenpflege, die Rechnungsprüfungskommission und die Pfarrwahlkommission sowie der Präsidentin oder des Präsidenten der entsprechenden Behörde.
Ordentlich angesetzt sind Kirchgemeindeversammlungen im Frühjahr (Abnahme der Rechnung) und im Herbst (Budget). Je nach Bedarf können auch ausserordentliche Versammlungen einberufen werden.
(Rechtsquelle: Kirchenordnung).
Es finden jedes Jahr zwei Kirchgemeindeversammlungen statt: Im Frühling/Sommer mit dem Schwerpunkt Jahresrechnung und Winter mit dem Schwerpunkt Voranschlag.
Die Stimmberechtigten werden eingeladen zur
Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 8. Dezember 2024, 11 Uhr, Kirchgemeindehaus
im Anschluss an den Gottesdienst
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Rümlang, die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Traktandum:
1. Genehmigung Budget 2025 und Festsetzung Steuerfuss
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich bei der Kirchenpflege einzureichen.
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung informiert die Kirchenpflege über Aktuelles aus der Kirchgemeinde.
Akten:
Budget 2025
Beleuchtender Bericht